Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsinhalt
Vertragsgegenstand ist die Vermietung eines PKW-Stellplatzes. Gegen Aufpreis kann ein Transfer zum Airport Memmingen und zurück gebucht werden. Ausdrücklich ist nicht Vertragsgegenstand die Verwahrung des PKW. Der PKW ist auf der Mietfläche nicht bewacht. Der Transport zum Flughafen bezieht sich pro entgeltlich geparktem Fahrzeug auf maximal 4 Personen und übliches Gepäck. Bei einem Transport ab 5 Personen benötigen wir ein Großraumfahrzeug. Der Aufschlag pro zusätzlichem Fahrzeug beträgt hin und zurück 16 €. Der aktuelle Mietpreis laut Preisliste ist bei Buchung sofort zu bezahlen (PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung) oder nach Abstellen des Fahrzeugs auf der Mietfläche in bar zu begleichen.
Vorübergehendes Umparken / alternative Standorte:
Der Vermieter ist berechtigt, Fahrzeuge bei Bedarf vorübergehend auf einen anderen Parkplatz oder Standort zu verbringen, insbesondere zur Organisation und Optimierung der Stellplatznutzung. Hierzu kann das Fahrzeug zu einer ca. 2,3 km entfernten zweiten Niederlassung des Vermieters umgeparkt werden. Durch ein mögliches Umparken können während der Parkdauer zusätzlich etwa 5–6 km auf dem Kilometerstand des Fahrzeugs hinzukommen.
Für die Dauer des Parkens ist die Übergabe des Fahrzeugschlüssels grundsätzlich erforderlich. Der Kunde erklärt sich mit der Übergabe des Fahrzeugschlüssels damit einverstanden, dass sein Fahrzeug bei Bedarf durch Mitarbeiter des Vermieters zwischen den Standorten bewegt wird. Ein Parken ohne Schlüsselabgabe ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Vermieter möglich.
Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug dem Kunden wieder an dem Standort zur Verfügung gestellt, an dem es ursprünglich abgegeben wurde. Durch das Umparken selbst entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Für Schäden am Fahrzeug gelten die Regelungen gemäß Abschnitt III.
I.a. Preisgestaltung bei Langzeitparken
Bei Parkvorgängen, die länger als 30 Tage andauern, gelten nach Ablauf von 30 Tagen wieder die regulären Listenpreise. Zahlungen, die während der ersten 30 Tage reduziert berechnet wurden, werden nicht nachträglich angepasst.
II. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden durch den Vermieter zustande. Bei telefonischen Anfragen erfolgt eine schriftliche Bestätigung durch den Vermieter. Bei Buchungsanfragen per E-Mail kommt der Vertrag mit der Bestätigung durch den Vermieter zustande. Bei Buchungen über die Homepage erfolgt der Vertragsschluss durch Ausfüllen und Absenden des entsprechenden Buchungsformulars sowie die anschließende Bestätigung durch den Vermieter. Ein Vertragsschluss kann darüber hinaus mündlich oder schriftlich erfolgen.
III. Haftungsbeschränkungen
Ausdrücklich ist eine Bewachung und eine Verwahrung nicht Bestandteil dieses Vertrages. Der Kunde wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die abgestellten Fahrzeuge nicht durch die Firma Car Park Memmingen versichert sind. Ausdrücklich wird eine Haftung der Firma Car Park Memmingen für Schäden durch andere Mieter oder sonstige Dritte ausgeschlossen. Ebenso haftet die Firma Car Park Memmingen nicht für einen Verlust des KFZ bzw. für einen Diebstahl von beweglichen und eingebauten Gegenständen aus dem Kraftfahrzeug. Eine Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt, bei inneren oder äußeren Unruhen oder elementaren Naturkräften, auch Hagelschäden und Marderschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Firma Car Park Memmingen haftet nur für Schäden, die durch ihr Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Kunde hat für ein ordnungsgemäßes Verschließen des Fahrzeugs zu sorgen.
IIIa. Verhaltensregeln / Rechte des Betreibers
1. Fremde Fahrzeuge: Fahrzeuge, die ohne gültige Buchung auf dem Parkplatz abgestellt werden, können auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt oder mit einer Autokralle gesichert werden. Die Freigabe erfolgt erst nach vollständiger Begleichung der anfallenden Kosten.
2. Nutzung der Stellplätze: Jeder Kunde ist verpflichtet, pro Fahrzeug nur einen Stellplatz zu nutzen. Sollte ein Fahrzeug mehr als einen Stellplatz blockieren, behält sich der Betreiber das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben.
3. Fahrzeugdokumentation bei Übergabe: Bei der Fahrzeugannahme wird der Kilometerstand des Fahrzeugs erfasst sowie ein kurzes Video des äußeren Fahrzeugzustands erstellt. Die Dokumentation dient ausschließlich der Nachvollziehbarkeit des Fahrzeugzustands und des Kilometerstands bei Übergabe und Rückgabe sowie der Vermeidung von Streitigkeiten über bereits vorhandene Schäden. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nicht.
IIIb. Verstöße gegen die Parkordnung
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorgaben des Betreibers zur Nutzung der Parkflächen einzuhalten.
Nicht erfolgte Schlüsselabgabe: Die Übergabe des Fahrzeugschlüssels ist grundsätzlich verpflichtend. Wird der Fahrzeugschlüssel ohne vorherige telefonische Absprache und ausdrückliche Zustimmung des Betreibers nicht übergeben, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € vorgesehen.
Sonstige Verstöße: Werden Fahrzeuge entgegen den vereinbarten Bedingungen abgestellt, insbesondere wenn
- das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß innerhalb der vorgesehenen Stellfläche geparkt wird oder
- durch das Verhalten des Kunden der Betriebsablauf oder die Nutzung der Parkflächen beeinträchtigt wird,
ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 € vorgesehen.
Die Geltendmachung weitergehender Schäden oder zusätzlicher Kosten bleibt vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
Verlängerung der Parkdauer
Ist das Fahrzeug über den ursprünglich gebuchten Abholtermin hinaus auf dem Parkplatz abgestellt, ohne dass vorab eine entsprechende Verlängerung vereinbart wurde, gilt dies als Verlängerung der Parkplatznutzung. In diesem Fall wird die Parkdauer entsprechend neu berechnet. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Verlängerung gültige Preis für eine Neubuchung. Der Betreiber ist berechtigt, den hierfür anfallenden Betrag nachzuberechnen.
Die Geltendmachung weitergehender Schäden oder zusätzlicher Kosten bleibt hiervon unberührt.
IV. Vermietpfandrecht der Firma Car Park Memmingen
Dem Vermieter steht ein Vermieterpfandrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu. Die Herausgabe des Fahrzeugs kann daher verweigert werden, sofern und solange der vereinbarte Mietpreis nicht vollständig bezahlt ist.
V. Transfer von und zum Flughafen
Der Mieter ist allein dafür verantwortlich, dass ein rechtzeitiges Erscheinen am Abflugterminal möglich ist, indem er rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt auf der Mietfläche eintrifft. Die voraussichtliche Beförderungszeit vom Mietplatz bis zum Flughafen beträgt ca. 7 Minuten. Für fehlerhafte Angaben wie z.B. falsche Abflugszeit, falsches Ankunftsdatum, falsche Flugdaten oder Umbuchungen, die nicht bekanntgegeben werden, trägt allein der Mieter die Verantwortung. Diese Angaben werden vom Vermieter nicht überprüft. Änderungen zu den vertraglich vereinbarten Zeiten sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen, insbesondere veränderte Ankunftszeiten.
Verspätungen: Verspätungen oder nicht rechtzeitiges Erscheinen können zu einer Verzögerung des Transfers und ggf. zu zusätzlichen Kosten führen, die der Mieter trägt.
VI. Stornierung / Umbuchung
Eine Stornierung der Parkplatzbuchung ist jederzeit möglich.
Bei einer Stornierung werden grundsätzlich 100 % des vereinbarten Buchungspreises als Stornierungskosten berechnet. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Der Vermieter kann im Einzelfall nach eigenem Ermessen aus Kulanz eine vollständige oder teilweise Erstattung beziehungsweise eine Gutschrift gewähren. Ein Anspruch auf eine solche Kulanzleistung besteht nicht.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Stand: Oktober 2026


